Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma rheavendors österreich GmbH - gültig ab 06/2025

1.       Vertragsabschluss

1.1.     Für den Geschäftsverkehr der rheavendors österreich GmbH (im Folgenden: „wir“) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen abschließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn auf die Bedingungen nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.2.     Abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesondere entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Dies gilt auch für Zusagen und Vereinbarungen mit unseren Vertretern, Außendienstmitarbeitern oder sonstigen Beauftragten.

2.       Angebot und Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag

2.1.     Alle unsere Angebote, insbesondere solche in Katalogen, Verkaufsunterlagen oder im Internet, sind unverbindlich. Sie sind als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten anzusehen. Aufträge sind angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Unsere Auftragsbestätigung ist hinsichtlich Stückzahl, Abmessungen und Technik unverzüglich zu prüfen.

2.2.     Einwendungen gegen den Inhalt einer Auftragsbestätigung müssen innerhalb von drei Werktagen nach Einlangen der Auftragsbestätigung erhoben werden, widrigenfalls der Inhalt der Auftragsbestätigung maßgeblich ist. Der Vertragsinhalt richtet sich daher nach unserer Auftragsbestätigung, soweit eine solche nicht ergeht, nach unserem Lieferschein.

2.3.     Der Mindestbestellwert beträgt (netto) EUR 50,00. Bei Unterschreiten dieses Mindestbestellwertes sind wir berechtigt, eine Manipulationsgebühr iHv EUR 10,00 pro Faktura und Lieferung zu verrechnen.

2.4.     Für Kunden mit Monatsrechnung für Ersatzteile und Zubehör gilt ein Mindestbestellwert von EUR 25,00 (netto) pro Auftrag. Bei Unterschreiten dieses Mindestbestellwertes sind wir berechtigt, eine Manipulationsgebühr iHv EUR 5,00 pro Auftrag zu verrechnen.

2.5.     Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung, beispielsweise Gewichte, Maße, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten sowie unsere Darstellungen desselben, beispielsweise Zeichnungen,  Abbildungen und Muster sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Konstruktions- oder Formänderungen bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern es sich um unwesentliche Leistungsänderungen handelt und diese für den Kunden zumutbar sind. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie der Ersatz durch gleichwertige Teile sind jedenfalls zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorausgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

2.6.     Kostenvoranschläge werden von uns nach bestem Wissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sofern aus Kostenvoranschlägen nichts anderes hervorgeht, sind wir an die darin enthaltenen Preisansätze einen Monat lang gebunden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15% ergeben, werden wir den Vertragspartner binnen 14 Tagen nach Eintritt der Kostenerhöhung davon verständigen. Handelt es sich um Kostenüberschreitungen von weniger als 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und werden diese Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. An Kostenvoranschlägen, Konstruktionszeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nur mit unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtzustandekommen eines Vertrages unverzüglich zurückzusenden.

3.       Lieferfristen, Erfüllung, Gefahrenübergang, Verzug

3.1.     Zugesagte Lieferfristen beginnen erst nach restloser Klärung aller Ausführungseinzelheiten zu laufen. Der Beginn von Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus, insbesondere die Leistung einer vereinbarten Anzahlung und die rechtzeitige Zurverfügungstellung vereinbarter Unterlagen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk oder bei Direktlieferungen das Werk des Vorlieferanten verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen.

3.2.     Die Lieferfristen gelten stets vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle von höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, Betriebsstörung, Arbeitskämpfe, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug oder Transportschäden. Die Lieferfrist verlängert sich auch, wenn derartige Umstände bei einem Hersteller, Zulieferer oder Erfüllungsgehilfen eintreten. Wir sind berechtigt, bei Eintritt derartiger Hindernisse vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

3.3.     Wir sind bemüht, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Sofern wir Lieferfristen schuldhaft überschreiten, ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene, zumindest vierwöchige, Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunden mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden nur hinsichtlich jenes Lieferungs- oder Leistungsteil zu, für den Verzug vorliegt. Der Kunde ist nur im Falle eines Verzuges aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens berechtigt, Schadenersatz  8.4. wegen Nichterfüllung oder Verspätung zu fordern. Unsere Haftung für Verzugsschäden ist in allen Fällen mit 0,5 % des Werts der im Verzug befindlichen Lieferung, maximal jedoch 5 % des Werts desjenigen Teils der Lieferung, der nicht rechtzeitig geliefert wurde, begrenzt.

3.4.     Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz unseres Unternehmens. Dies gilt auch dann, wenn die Übergabe an einem anderen Ort erfolgt. Für diesen Fall übernehmen wir als Vertreter des Kunden in dessen Namen und auf dessen Rechnung die Versendung der Ware an den Sitz des Kunden, wobei der Versand per Bahn, Post, Lastkraftwagen oder in sonstiger zweckmäßiger Weise vom Kunden ausdrücklich genehmigt wird.

3.5.     Unsere Lieferungen und Leistungen sind stets teilbar. Wir sind daher berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen durchzuführen und zu verrechnen.

3.6.     Der Nutzen und die Gefahr gehen mit dem Abgang der Waren aus unserem Lager, bei Zustellung ab Werk von diesem, auf den Kunden über. Der Kunde trägt die Kosten und das Risiko des Transportes der Waren. Bei Lieferung von Waren geht die Gefahr auf den Kunden über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur oder der sonstigen Versandperson übergeben wurde. Dies gilt auch für Teillieferungen.

3.7.     Transportschäden sind vom Kunden vor Bezahlung der Fracht und vor Annahme des Gutes dem Transporteur gegenüber zu rügen. Beschädigungen oder Minderungen des Gutes, die bei der Annahme äußerlich nicht erkennbar sind, hat der Empfänger dem Frachtführer binnen 7 Tagen nach Anlieferung anzuzeigen.

3.8.     Bei verzögertem Abgang aus dem Werk, der auf Umstände zurückzuführen ist, die in der Sphäre des Kunden liegen, geht die Gefahr mit dem Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Zu diesem Zeitpunkt treten die Rechtsfolgen des Annahmeverzuges ein. Gleiches gilt, wenn die Ware ab Werk durch einen von uns beauftragten Dritten geliefert wird.

3.9.     Wird die Ware vom Kunden nicht abgeholt, sind wir berechtigt, ab Eintritt des Annahmeverzugs eine Lagergebühr in der Höhe von 1,5 % des Nettorechnungsbetrages pro angefangene Kalenderwoche, höchstens jedoch 10 % des Nettorechnungsbetrages, in Rechnung zu stellen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf die Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer anderweitigen Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 15% des Nettorechnungsbetrages als vereinbart. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche werden dadurch nicht berührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

4.       Preise

4.1.     Unsere Preise sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Die Preise gelten jeweils netto ab Werk („ex works“). Besondere Transportverpackungen, Paletten, Versicherungen sowie die Zustellung werden zusätzlich verrechnet. Ist die Rückstellung der Verpackung an uns vereinbart, so hat die Rücksendung fracht- und spesenfrei umgehend und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Alle durch unsere Lieferungen und Leistungen im Lande des Kunden entstehenden Zölle, Steuern oder ähnliche Abgaben sind vom Kunden zu tragen.

4.2.     Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostensteigerungen, insbesondere Steigerungen von Material- und Rohstoffpreisen, Personal-, Herstellungs- und Transportkosten eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

4.3.     Unternehmer können sich uns gegenüber nicht auf § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) berufen.

5.       Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot, Rückgabefrist

5.1.     Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungslegung spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf unserem Konto als Zahlung. Bank- und Einziehungsspesen sowie sonstige mit unbaren Zahlungen verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

5.2.     Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 13 Prozent pro Jahr zu begehren. Bei Veränderungen auf dem Geld- und Kapitalmarkt, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen zur Folge haben, sind wir berechtigt, eine Anpassung des Zinssatzes vorzunehmen.

5.3.     Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

5.4.     Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil)Zahlung sind wir berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen. Wir sind berechtigt, bei mehreren offenen Verbindlichkeiten des Kunden einlangende Geldeingänge aus eigenem zu widmen.

5.5.     Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Kunden steht in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Zahlungsverpflichtung und ist gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden.

5.6.     Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes an gelieferten Waren wegen streitiger oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5.7.     Die Rückgabe von nicht benötigten Artikeln hat innerhalb von 21 Tagen inklusive ausgefülltem Rückgabeformular nach Erhalt zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 5,-- pro Artikel (mindestens € 10,--) pro Rückgabe.

6.       Mängelrüge, Gewährleistung

6.1.     Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich nach Eingang von dem Kunden auf Menge, Mängel und Beschaffenheit sorgfältig zu untersuchen. Der Kunde hat Mängel binnen angemessener Frist, längstens binnen 14 Tagen, samt einer kurzen Mängelbeschreibung sowie unter Anschluss einer Kopie des Lieferscheins schriftlich anzuzeigen.

6.2.     Der Kunde hat die Mangelhaftigkeit der Ware im Zeitpunkt der Übergabe bzw. zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Punkt 3. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzuweisen. Die Beweislastregelung des § 924 findet keine Anwendung. Der Rückgriff in der Händlerkette wird ausgeschlossen. § 933b ABGB findet keine Anwendung.

6.3.     Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von uns nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat. Die Gewährleistung entfällt, wenn Betriebs- oder Wartungsvorschriften nicht befolgt, Geräte extremer Verschmutzung, Feuchtigkeit oder Hitze ausgesetzt, die Geräte an untaugliche, unzulängliche, nicht normgerechte oder nicht abgenommene Montagekonstruktionen, Verkabelungs- und Stromsysteme angeschlossen, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet werden, welche nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder die Ware übermäßig beanspruchen. Die Gewährleistung entfällt überdies dann, wenn der Kunde das erworbene Gerät unter Verletzung einer Plombe oder Versiegelung öffnet. Wir haften überdies nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind.

6.4.     Der Kunde ist verpflichtet, die auf gelieferten Waren zur Verfügung gestellte Software auf dem aktuellen Stand zu halten und fortlaufend zu aktualisieren. Die dafür notwendigen Daten werden von uns kostenlos zur Verfügung gestellt. Wir liefern Geräte vorkonfiguriert aus. Der Kunde ist selbst für die Kontrolle aller Voreinstellungen und Überprüfung der Funktionalität verantwortlich.

6.5.     Im Fall der Gewährleistung sind wir berechtigt, die Art der Gewährleistung (Austausch der mangelhaften Ware, Nachtrag des Fehlenden, Verbesserung der mangelhaften Ware, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. Der Kunde erhält von uns für die Dauer von 12 Monaten ab Gefahrenübergang alle mangelhaften Einzelteile (gemäß Beschaffenheitsbeschreibung, ausgenommen Verschleißteile) kostenfrei umgetauscht. Die Fehlersuche, sowie die Behebung obliegt dem Kunden. Der Austausch erfolgt folgendermaßen: Der Kunde teilt uns mit, welche Einzelteile er benötigt, wir senden die Einzelteile auf unsere Kosten gemeinsam mit einem Formular. Diese Teile werden vorerst verrechnet. Der Kunde sendet uns die defekten Einzelteile gemeinsam mit dem ausgefüllten Formular innerhalb von 3 Wochen retour. Nach Prüfung der Teile und Feststellung des Gewährleistungsanspruches werden die Teile dem Kunden wieder gutgeschrieben. Für im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferungen gebrauchter oder verbilligter Waren bzw. vereinbarungsgemäß gelieferter Ausschuss- und Partieware wird keine wie immer geartete Gewährleistung, Garantie oder Haftung übernommen.

6.6.     Die Frist für die gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beträgt sechs Monate ab Gefahrenübergang gemäß Punkt 3. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7.       Haftung, Verjährung

7.1.     Zum Schadenersatz sind wir in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet, wobei die Beweislast für das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit den Kunden trifft. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Personenschäden. Bei schlicht grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt ist. Ein Ersatz von atypischen Schäden, sowie Schäden, die aus dem unsachgemäßen Gebrauch des gelieferten Produkts resultieren ist ausgeschlossen.

7.2.     Die Ansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht.

7.3.     Wird der Kunde von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert oder gelangen ihm sonst Schäden oder Produktfehler an durch uns gelieferte Waren zur Kenntnis, so hat er uns unverzüglich zu informieren. Regressforderungen im Sinne von § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, sofern der Regressberechtigte nicht nachweist, dass der Fehler in unserer Sphäre zumindest grob fahrlässig verursacht wurde.

7.4.     Die Be- und Verladung unserer Waren ist nicht Gegenstand der vertraglichen Verpflichtung. Der Kunde ist für die Sicherung des Ladegutes alleine verantwortlich.

7.5.     Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten.

8.       Eigentumsvorbehalt

8.1.     Das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen auf den Kunden über (Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist verpflichtet, Dritte auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich von der Pfändung oder sonstigen Beanspruchung des Kaufgegenstandes durch Dritte zu informieren.

8.2.     Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, sofern die Liefergegenstände nicht im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert werden. Im Fall der Weiterveräußerung gilt die damit verbundene Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von der Abtretung zu verständigen und die Forderung einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Abtretung der Kaufpreisforderung in seinen Büchern zu vermerken.

8.3.     Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen und die Ware zurücknehmen, erfolgt die Gutschrift für die aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommenen Waren unter Berücksichtigung einer der Lagerdauer, Transportkosten, dem Verschleiß sowie den sonstigen Umständen angemessenen Preisreduktion, mindestens aber zu 20 % des Nettofakturenwertes.

8.4.     Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, bei Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder der Abweisung eines solchen Antrages erlischt das Recht des Kunden, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verarbeiten, zu vermischen, zu vermengen, mit anderen zu verbinden oder sonst zu verwerten. Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in unserem Eigentum stehende Waren übernehmen können. Nach Rücknahme des Liefergegenstandes sind wir zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden unter Abzug der angemessenen Verwertungskosten anzurechnen.

8.5.     Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung. Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände auf seine Kosten gegen Elementarschäden zu versichern. Die Ansprüche des Kunden gegen seine Versicherung gelten für den Schadensfall als an uns bis zur Höhe unserer noch bestehenden Forderung abgetreten.

9.       Softwarenutzung, Aktualisierung der Software

9.1.     Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf den dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke nicht zu entfernen oder ohne unsere ausdrückliche Zustimmung zu verändern.

9.2.     Der Kunde ist verpflichtet die Software der Geräte am aktuellen Stand zu halten.

9.3.     Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen bleiben bei uns. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

10.    Elektronischer Geschäftsverkehr, Datenschutz

10.1.      Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kunden können per E-Mail abgesandt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber des fehlerfreien Zugangs bei uns. Übermittlungsfehler – gleich welcher Ursache – gehen zu Lasten des Kunden.

10.2.      Die Übermittlung aller Belege (wie Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen, Gutschriften, etc.) durch uns erfolgt standardmäßig per E-Mail. Sollte der Kunde die Übermittlung in Papierform wünschen, behalten wir uns das Recht vor, etwaige Kosten an den Kunden zu verrechnen.

10.3.      Wir behalten uns vor, wegen einer eingetretenen Fehlfunktion unserer Datenverarbeitungsanlage unverzüglich durch geeignete Mittel (individuelle Nachricht, Bekanntgabe auf unseren Webseiten) die Wirksamkeit einzelner oder zeitlich bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungen zu widerrufen und die nochmalige, gültige Übermittlung derselben vorzunehmen oder zu erbitten.

10.4.      Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Email-Adressen, Telefonverbindungen und Geburtsdatum), die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung bekannt sind oder zukünftig bekannt werden, für Zwecke der Kundenbetreuung und für Zwecke der unternehmensbezogenen Werbung verarbeitet werden. Der Kunde erteilt die Zustimmung, dass er gemäß den Bestimmungen des TKG von uns Informationen und Werbung erhält. Der Kunde kann die Zustimmung jederzeit schriftlich widerrufen. Personenbezogene Daten werden von uns ausschließlich gemäß geltender Gesetze, insbesondere des Datenschutzgesetzes 2018 (DSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003) ermittelt, verarbeitet und gespeichert.

11.    Schlussbestimmungen, Gerichtsstandvereinbarung und Rechtswahl

11.1.      Die  Unwirksamkeit  oder  Undurchführbarkeit  einzelner  Bestimmungen  dieser  Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat auf die übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Inhalt der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

11.2.      Für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Geschäft ergebenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - ist ausschließlich das für Wiener Neudorf örtlich und sachlich zuständige Gericht zuständig. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen das Bestehen dieser Gerichtsstandvereinbarung schriftlich zu bestätigen. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

11.3.      Für sämtliche Rechtsverhältnisse, die auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen uns und dem Kunden zustande kommen gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechtsübereinkommens, sowie unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts